Nachrichten
Nachbarschaftshilfe
DeJaK bietet in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Berlin und in München Besuchsdienste durch Ehrenamtliche an, die im Rahmen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Dabei handelt es sich um einen Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat, der ab Pflegestufe 1 gewährt wird und für die Unterstützung im Alltag, wie z.B. beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder auch für Gesprächspartner verwendet werden kann. Die Ehrenamtlichen sind bei den Kooperationspartnern vor Ort angebunden, absolvieren eine Schulung (30 bis 40 Stunden je nach Bundesland) und werden über diese Stellen (z.B. Kontaktstelle PflegeEngagement (KEP) und Alezheimer Gesellschaft in Berlin) vermittelt. Dies hat den Vorteil, dass die Qualität der Leistung durch die Ehrenamtlichen gewährleistet ist. Als problematisch hat sich allerdings herausgestellt, dass die Ehrenamtlichen nur in der angemeldeten Kommune tätig sein dürfen und sich das Angebot nicht eignet für Personen, die keine regelmäßige Unterstützung benötigen. Auch war das Angebot in diese Form nicht für Ehrenamtliche geeignet, die nicht in der Lage sind, regelmäßig tätig zu sein.
DeJaK arbeitet daraufhin in Hessen und Berlin mit der „Nachbarschaftshilfe„. Nachbarschaftshelfer:innen sind Personen, die in ihrem sozialen oder Wohnumfeld für Pflegebedürftige Unterstützungen im Haushalt usw. anbieten. Diese Dienste können die Pflegebedürftigen mit der Pflegevrsicherung über den Entlastungsbeitrag von monatlich 131 Euro abrechnen. Mittlerweile gibt es die Nachbarschaftshilfe in 14 Bundesländern. Nachbarschaftshelfer:innen sind nach einer 6- bis 8-stündigen Qualifizierung (je nach Regelungen der Bundesländer) entweder individuell oder über festgelegte Organisationen tätig. Der Betrag, der geltend gemacht werden kann, ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die zur Deckung der Kosten dient, und ist auf maximal 8 Euro pro Stunde (je nach Bundesland unterschiedlich) festgelegt. Die Nachbarschaftshilfe in dieser Form ein sowohl für die Nutzer als auch die Freiwilligen ein leicht zugänglicher Dienst.
Sofern Sie diesen Dienst für japanischsprachige Pflegebedürftige in Anspruch nehmen möchten , wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner:innen von DeJaK an Ihrem Wohnort. Hier können Sie sich auch über die Beantragung der Pflegeversicherung informieren).